Leitfäden nach Land

Wie lange dürfen Sie in Ungarn bleiben?

Ein kurzer Besuch in Ungarn richtet sich nach der Schengen-90/180-Regel, nicht nach ungarischem Recht. Das Besondere an Ungarn ist die White Card, der Titel für digitale Nomaden: leicht zu bekommen, aber mit Grenzen, die später überraschen.

Zuletzt aktualisiert: 14. September 2026

Wie die Regel 90/180 hier gilt

Wenn Sie visumfrei reisen, dürfen Sie sich bis zu 90 Tage in jedem Zeitraum von 180 Tagen aufhalten. Die Grenze gilt für den gesamten Schengen-Raum, nicht für Ungarn: Tage in Österreich oder der Slowakei zählen zu denselben 90 Tagen.

  • Die 180 Tage bilden ein gleitendes Zeitfenster und sind kein Kalenderzeitraum. Zählen Sie für ein beliebiges Datum 180 Tage zurück, einschließlich dieses Tages, addieren Sie die Tage, die Sie sich im Schengen-Raum aufgehalten haben, und die Summe darf niemals 90 überschreiten.
  • Sowohl der Einreisetag als auch der Ausreisetag zählen als volle Tage, selbst wenn Sie sich nur wenige Stunden dort aufhalten.
  • Rumänien ist am 1. Januar 2025 dem Schengen-Raum beigetreten; wer nach Osten fährt, verlässt ihn also nicht mehr. Ungarns Grenzen zu Serbien und der Ukraine sind weiterhin Schengen-Außengrenzen.
  • Nur der Zeitablauf stellt Ihr Kontingent wieder her. Die Europäische Kommission formuliert es eindeutig: Nach einer ununterbrochenen Abwesenheit von 90 Tagen stehen Ihnen wieder volle 90 Tage zur Verfügung.

Länger als 90 Tage bleiben

Für Aufenthalte über 90 Tage brauchen Sie einen ungarischen Aufenthaltstitel. Visumfreie Staatsangehörige können über die Online-Plattform Enter Hungary oder bei einer Regionaldirektion der Einwanderungsbehörde beantragen; alle anderen bei einer ungarischen Botschaft oder einem Konsulat. Die zwei meistgefragten Wege unterscheiden sich vor allem in der Dauer:

1

White Card (digitale Nomaden)

Für Menschen, die remote für einen Arbeitgeber außerhalb Ungarns arbeiten oder Anteile an einem profitablen ausländischen Unternehmen halten und es von Ungarn aus führen. Sie gilt höchstens ein Jahr und kann einmal um ein weiteres Jahr verlängert werden. Bezahlte Arbeit in Ungarn oder für einen ungarischen Arbeitgeber ist nicht erlaubt; wer es trotzdem tut, verliert den Titel.

Geld: ein Nettoeinkommen von mindestens 3.000 € im Monat über mindestens sechs Monate vor der Einreise, das während des gesamten Aufenthalts gehalten wird.

2

Aufenthaltstitel für Gastinvestoren

Für Menschen, die in Ungarn eine qualifizierende Investition tätigen. Er gilt bis zu zehn Jahre und kann einmal um weitere zehn verlängert werden. Anders als die White Card erlaubt er uneingeschränktes Arbeiten in Ungarn, und Familienangehörige können ebenfalls Aufenthaltstitel erhalten.

Geld: entweder eine Investition von mindestens 250.000 € in Anteile eines qualifizierenden Immobilienfonds oder eine Spende von mindestens 1.000.000 € an eine ungarische Hochschule.

Der Fehler, den Sie vermeiden sollten

Die White Card als ersten Schritt betrachten. Solange Sie sie haben und auch nach Ablauf können Sie keinen anderen Aufenthaltstitel beantragen, und Ihre Familie kann nicht im Rahmen der Familienzusammenführung nachkommen. Wenn Sie sich vielleicht in Ungarn niederlassen oder Ihre Familie mitbringen wollen, planen Sie von Anfang an einen anderen Titel.

Häufige Fragen

Unterbricht eine Reise nach Rumänien oder in die Slowakei meine Zählung?

Nein. Rumänien ist am 1. Januar 2025 dem Schengen-Raum beigetreten, und die Slowakei, Österreich, Slowenien und Kroatien waren schon Mitglieder. Ein Wochenende in Cluj oder Bratislava zählt genau wie eines in Budapest.

Setzt eine Reise nach Serbien meine Tage zurück?

Nein. Serbien und die Ukraine liegen außerhalb des Schengen-Raums: Dort sammeln Sie keine Tage, die Zählung beginnt aber nicht von vorn. Die Regel blickt immer 180 Tage zurück, ein kurzer Ausflug hilft also erst, wenn genug ältere Tage aus dem Zeitfenster gefallen sind.

Ändert ein ungarischer Aufenthaltstitel, wie die Regel für mich gilt?

Sobald Sie einen haben, richtet sich Ihr Aufenthalt in Ungarn nach diesem Titel und nicht nach der 90/180-Regel. Aufenthalte in anderen Schengen-Staaten bleiben begrenzt; prüfen Sie die Bedingungen, bevor Sie längere Reisen dorthin planen.

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Dieser Leitfaden dient als Planungshilfe und stellt keine Rechtsberatung dar. Die endgültige Entscheidung über die Einreise und die Aufenthaltsdauer trifft die Grenzbeamtin bzw. der Grenzbeamte oder das Konsulat. Prüfen Sie die geltenden Bestimmungen vor Ihrer Reise anhand der oben genannten amtlichen Quellen.